AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fahrgast-AGB) und Erklärung zum Datenschutz 

1 Allgemeines; Gegenstand 

Die folgenden AGB regeln die telefonische Taxivermittlung im Rahmen der Taxivermittlung. 

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Taxiunternehmen als Vermittlungsnehmer von Beförderungsaufträgen benannt werden, gelten für diese die gesetzlichen Regeln jeweils in ihrer neusten Fassung. 

Yellow all inclusive GmbH, Cockerilstrasse. 100, 52222 Stolberg, vermittelt Beförderungsanfragen in der Personen- und Sachbeförderung zwischen dem Fahrgast / den Fahrgästen (nachfolgend Kunde / Kunden genannt) Sofern AGB bzw. vertragliche Absprachen zwischen dem Kunden und der  Yellow all inclusive GmbH (Beförderungsvertrag), werden diese hier geregelt. 

2 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 

Leistungen der Yellow all inclusive GmbH: 

Die Yellow all inclusive GmbH stellt ein telefonisches Vermittlungssystem zur Vermittlung von freien Taxis an den Kunden bereit. 

Die Yellow all inclusive GmbH vermittelt den Fahrtwunsch an das jeweiligen  angeschlossene Fahrer. Sie bemüht sich um eine hohe Zuverlässigkeit der Vermittlungssysteme und ist für die Werbung und Vermittlung verantwortlich. 

Pflichten, Leistungen und Rechte des Kunden: 

Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und der Wahrheit entsprechende Daten an die Yellow all inclusive GmbH zu übermitteln. Durch die Nutzung darf keine Beeinträchtigung oder Überlastung der Yellow-Systeme hervorgerufen werden. 

3 Kosten und Preise 

Dem Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Vermittlung durch die Yellow all inclusive GmbH. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen: 

Es kann zu einem tarifbedingten Zuschlag für Funkvermittlungen oder bei bargeldloser Zahlung kommen. Die Art und Höhe ergibt sich aus den jeweils geltenden lokalen Taxitarifen. 

Wird eine Anfrage vor der Anfragevermittlung durch die Yellow all inclusive GmbH vom Kunden zurückgenommen, fallen keine Stornogebühren an. 

4 Haftung 

Die Haftung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Yellow all inclusive GmbH jedoch nicht. Das gilt aber dann nicht, wenn die Yellow all inclusive GmbH einfach fahrlässig besonders wichtige Pflichten, sogenannte “Kardinalpflichten” verletzt. In diesem Fall ist die Yellow all inclusive GmbH zum Ersatz der typischerweise vorhersehbaren Schäden verpflichtet. 

Bei einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Nutzer, siehe insbesondere § 2 b der AGB, ist dieser verpflichtet, der Yellow all inclusive GmbH hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. 

Es erfolgt eine Haftungsfreistellung gegenüber Dritten der Yellow all inclusive GmbH durch den Kunden bei einem Rechtsverstoß des Kunden nach den oben genannten Maßstäben, insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die unter § 2 b genannten Pflichten des Kunden. 

5 Datenschutz 

Die Yellow all inclusive GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Adressen, Rufnummer) ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). Im Rahmen der Eigensicherung und zur Kontrolle der Ausbildung des Personals, können Telefonate aufgezeichnet werden. Der Kunde ist damit einverstanden. Die Löschung dieser Aufzeichnungen erfolgt nach maximal 30 Tagen automatisch. 

Die Löschung der sonstigen Daten bei der Yellow all inclusive erfolgt spätestens 30 Tage nach erfolgter Bezahlung der Fahrt. 

6 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist Aachen sofern der Kunde Kaufmann ist. 

7 Salvatorische Klausel 

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.